3. Regeln für die Strecke
3.1 Streckenlänge
3.1.1) Gespann und Fahrer müssen die gesamte vom Veranstalter festgelegte Strecke
befahren.
3.1.2) Verlässt ein Gespann die Strecke, so muss der Fahrer das Gespann an die Stelle
zurückführen, wo es die Strecke verlassen hat.
3.1.3) Die Ausschilderung zeigt an:
3.1.3.1) "Abbiegen nach rechts" wird durch ein rotes Schild
auf der rechten Seite der Strecke angezeigt.
3.1.3.2) "Abbiegen nach links" wird durch ein rotes Schild
auf der linken Seite der Strecke angezeigt.
3.1.3.3) "Geradeaus" wird durch blaue Schilder angezeigt.
3.1.3.4) "Vorsicht" wird durch ein gelbes oder oranges Schild angezeigt.
3.1.3.5) Das "Ende der Startzone' (Länge mindestens 30 m) wird durch Schilder
auf jeder Seite der Strecke angezeigt.
3.1.3.6) Ein Schild "800 m" wird 800 m vor der Zieleinlauflinie aufgestellt,
um den Beginn der "Zielzone" mit aufgehobenem Vortrittsrecht anzuzeigen.
3.1.3.7) Die Bezeichnung der Kategorien sind auf Tafeln angegeben, die sich vor
den Abzweigungen befinden.
3.1.4) Kennzeichnungen
Die Strecken jeder Klasse können mit verschiedenen Farben gekennzeichnet werden.
Diese Farben werden beim Musher Meeting am Donnerstagabend bekannt gegeben.
3.2) Verhalten auf der Strecke
3.2.1) Der Fahrer darf auf dem Schlitten fahren, pedalen oder mitlaufen. Der Fahrer
darf seinem Gespann auf Langlauf- oder Tourenskiern folgen (Kategorie Pulka).
3.2.2) Jeder Fahrer, der während des Rennens ein anderes Fahrzeug als seinen Schlitten
benützt, wird disqualifiziert.
3.2.3) Ein Fahrer darf kein anderes Gespann behindern.
3.2.4) Jeder Hund, der ein Rennen beginnt, muss dieses auch beenden, entweder eingeschirrt
oder auf dem Schlitten transportiert. Ist ein Hund nicht mehr in der Lage zu laufen,
kann der Fahrer den Lauf nicht beenden.
3.2.5) Ein Hund, der nicht mehr in der Lage ist zu laufen, muss auf dem Schlitten
mitgeführt werden.
3.2.6) Während des Rennens ist die Mitnahme von Personen auf dem Schlitten nicht
erlaubt, es sei denn:
3.2.7) Dies ist vom Reglement vorgesehen.
3.2.8) Um einen anderen Fahrer in einer Notsituation mitzunehmen.
3.3) Hilfe auf der Strecke
3.3.1) Jedes Gespann kann (innerhalb der von dem Rennleiter bestimmten Bedingungen)
Hilfen von Streckenhelfern erhalten, die sich an bestimmten Punkten der Strecke entlang
befinden.
3.3.2.) Die Fahrer desselben Laufes können sich untereinander in der Weise unterstützen,
wie dies vom Rennleiter genehmigt ist.
3.3.3) Die Unterstützung von Dritten, von einem bestimmten Assistenten oder von
Zuschauern muss auf die Erhaltung des Schlittens beschränkt sein, ausgenommen in dem
Fall, in dem ein führerloses oder unkontrollierbares Gespann eine Gefahr für ihn selbst,
für andere Gespanne oder für Personen darstellt.
3.3.3.1) Ist der Fahrer in einer notfallfreien Situation anwesend, muss sich die
Unterstützung auf die Erhaltung des Schlittens begrenzen.
3.3.3.2) Ist der Fahrer nicht anwesend, kann das Gespann angehalten und aufbewahrt
werden, bis der Fahrer oder der Streckenhelfer es wieder abholt.
3.3.4.) Niemand darf ein Gespann wegführen und in die Nähe eines Gespannes laufen.
Dem Fahrer ist es nicht erlaubt, den oder die Hunde vor ihm laufend zu führen, ausgenommen
bei Gefällstrecken. Es ist erlaubt, einen Hund oder ein Gespann durch ziehen oder
Schieben des Schlittens (Pulka) zu unterstützen.
3.4) Führerlose Gespanne oder Hunde
3.4.1.) Ein führerloses Gespann bzw. Führerloser Hund darf andere Gespanne nicht
behindern oder eine Verzögerung für diese hervorrufen.
3.4.2.) Ein Fahrer muss sein führerloses Gespann oder führerlosen Hund zu Fuß einholen.
3.4.3.) Ein führerloses Gespann oder führerloser Hund darf die Strecke ohne Gefahr
einer Strafe fortsetzen, wenn das Gespann oder der Hund die gesamte Strecke gelaufen
ist und der Fahrer nur zulässige Hilfe von außen in Anspruch genommen hat.
3.4.3.1) Zulässige Hilfe von Außenstehenden ist auf das Anhalten und Festhalten
des führerlosen Gespannes bzw. Hundes beschränkt.
3.5) Überholen
3.5.1.) Hat ein Gespann die Absicht, ein anderes Gespann zu überholen, kann der
Fahrer des überholenden Gespannes das Vortrittsrecht in Anspruch nehmen, wenn sein
Leithund noch etwa 15 m vom Schlitten des voranfahrenden Gespannes entfernt ist.
3.5.2.) Das überholte Gespann muss dem überholenden Gespann Platz machen, indem
es an den Streckenrand fährt, langsamer fährt oder anhält, wenn dies vom Fahrer des
überholenden Gespannes verlangt wird.
3.5.3.) Wurde ein Gespann überholt, kann dieses erst wieder überholen:
3.5.3.1) In der offenen Klasse: nach mindestens vier Minuten oder 1.600 Metern.
3.5.3.2) In der limitierten Klasse für acht oder weniger Hunde: nach mindestens
zwei Minuten oder 800 Metern.
3.5.3.3) Der Intervall kann verringert werden, wenn die zwei Konkurrenten einverstanden
sind.
3.5.4.) Verwickelt sich ein Gespann während des Überholvorganges, kann sein Fahrer
fordern dass der überholte Fahrer in den offenen und den limitierten Klassen für acht
oder mehr Hunde (maximal eine Minute) anhält und eine halbe Minute in allen anderen
Klassen.
3.5.5.) Holt ein Fahrer zwei oder mehr stehende Gespanne ein, kann er all diese
Gespanne überholen. Die haltenden Fahrer müssen die Strecke für überholende Gespanne
freimachen.
3.5.6.) Aufeinanderfolgende Gespanne müssen einen Abstand von mindestens einer Gespannlänge
einhalten, außer beim Überholen in der Zone ohne Vortrittsrecht. |