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Infomaterial über den Sport |
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Informationen zur neuen EU Verordnung bzgl. Ein- / Ausfuhr von Tieren
Um das Tollwutrisiko zu verringern, verschärft die Verordnung Nr. 998/2003 die Regelungen, welche u.a. auf Hunde Anwendung finden, die aus Drittländern in die EU eingeführt werden.
Da die Slowakei seit 2004 EU Mitglied ist, benötigen wir zur Einreise in die Slowakei wie bisher eine gültige Tollwutimpfung sowei NEU! den Europäischen Heimtierausweis.
Für Einreisebestimmungen zuständig ist die Konsularabteilung der Slowakischen Botschaft in Berlin, Tel. 030-88 926 20. |
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